Rücksicht macht Wege breit

Foto: Hans Nover

Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) bittet Radfahrer und Spaziergänger inständig, auf den Grünstreifen oder an den Wegesrand zu treten, wenn ein Landwirt mit seinem breiten Fahrzeug vorbeifahren möchte. Ansonsten ist ein Passieren nach der Straßenverkehrsordnung nicht möglich. Denn diese schreibt einen Abstand von 2 m beim Überholen vor. Hier ist es besonders wichtig, gegenseitig Rücksicht aufeinander zu nehmen, betont der RLV. Daher freuen sich alle Landwirte nicht nur über ein kooperatives Verhalten aller Freizeitsuchenden, sondern bitten sie auch dringend darum.

Um Verbraucher für das Thema zu sensibilisieren, bringen Landwirte vielerorts im Rheinland einen mit Schablonen und Kreidespray gemalten Hinweis „Rücksicht macht Wege breit“ auf der Straße an. Feld- und Wirtschaftswege werden gerne zum Spazierengehen genutzt und das ist grundsätzlich kein Problem, betont der RLV. Viele Landwirte berichten jedoch, dass sich Spaziergänger und Radfahrer beschweren, wenn ihnen ein Traktor entgegen kommt. Der Landwirt braucht diese Wege jedoch für seine tägliche Arbeit, um zu seinen Feldern zu gelangen. Ein Ausweichen ist nicht immer möglich, da die Ränder der Feldwege  nicht für das Gewicht der Traktoren ausgelegt sind und Schaden nehmen könnten. Darum sind Rücksicht und Verständnis für den jeweils Anderen wichtig.
Der RLV hat mehrere Schablonen „Rücksicht macht Wege breit!“ bei den Kreisbauernschaften Düren, Viersen und Euskirchen zur Ausleihe bereitgestellt. Interessierte Bauern können sich die Schablonen ausleihen. Das Kreidespray wäscht sich nach einigen Monaten durch Niederschläge ab und kann auf den Wirtschaftswegen aufgetragen werden.

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