Reiserückkehrer aus Risikogebieten: Kreis Wesel weist auf Pflichten hin.

Der Krisenstab des Kreises Wesel weist darauf hin, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten verpflichtet sind, sich nach ihrer Rückkehr in ihre eigene Unterkunft zu begeben und sich unverzüglich beim Fachdienst Gesundheitswesen zu melden. Dies funktioniert per E-Mail an reiserueckkehrer@kreis-wesel.de.
Hierbei sind folgende Angaben zu machen:
·        Name
·        Vorname
·        Geburtsdatum
·        Telefonnummer
·        Reisedaten
·        Grippeähnliche Symptome
Diese Regelungen gelten für Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Ausgenommen sind unter anderem Reisende, die sich ohne Übernachtung auf der Durchreise befinden.
„Es ist schön, dass Reisen wieder möglich sind, doch wir müssen auch weiterhin die Daheimgebliebenen aus den Risikogruppen schützen. Wir können gemeinsam daran arbeiten, dass sich das Virus nicht weiterverbreitet. Deshalb ist es wichtig, dass sich alle, die aus Risikogebieten zurückkommen, an die Regelungen halten und sich beim Fachdienst Gesundheitswesen melden“, so Landrat Dr. Ansgar Müller.
Der Fachdienst Gesundheitswesen kann Personen von der Quarantäne befreien, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen können und symptomfrei sind. Die Meldung beim Fachdienst Gesundheitswesen ist allerdings nötig.
Als Risikogebiete sind diejenigen Länder und Regionen eingestuft, in denen es in den letzten 7 Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gegeben hat und damit ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit Covid-19 besteht. Eine aktuelle Übersicht ist auf der Website des Robert-Koch-Instituts zu finden:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.

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