Ein Gesetz und eine Rechtsverordnung zur Dichtheitsprüfung sollen im ersten Quartal 2013 in den Landtag eingebracht werden. Details sind noch nicht bekannt. Es soll dem Vernehmen nach beschlossen werden, dass Wasserschutzgebiete uneingeschränkt der Prüf- und Sanierungspflicht unterliegen und dass die Kommunen Handlungsfreiheit bekommen sollen, auch außerhalb dieser Gebiete verschärfte Satzungen zu erlassen.
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