Dichtheitsprüfung. Sachstand am 20.02.2013

Gestern, am 20.02.2013 tagte der Umweltausschuss des Landtages in Düsseldorf. Der Antrag von SPD und Grünen, den wir am 14.02.2013 hier veröffentlichten wurde mehrheitlich beschlossen. Der Beschluss des Umweltausschusses muss zwar noch im Plenum des Landtages beraten werden, doch da SPD und Grüne auch dort über die Mehrheit der Stimmen verfügen, sind Änderungen unwahrscheinlich.
Kurz zusammengefasst sehen die Planungen so aus:

1. Für alle Häuser in Wasserschutzgebieten muss die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen durchgeführt werden.

2. Für alte Häuser, die vor 1965 errichtet wurden muss der Nachweis bis zum 31.12.2015 erbracht sein, für alle anderen bis zum 31.12.2020.

3. Für Häuser, die nicht in Wasserschutzgebieten liegen sollen die Kommunen selbst über Regelungen entscheiden.

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