Zu der von der AGR vorgestellten und beantragten Änderung der Oberflächenabdichtung kann die Gemeinde Hünxe der Bezirksregierung lediglich mitteilen, ob planungsrechtliche öffentliche Belange von dem Vorhaben betroffen sind. Entscheidungen darüber trifft dann einzig und allein die Bezirksregierung und nicht etwa die Gemeinde Hünxe.
Vertreter der AGR stellten drei Varianten der Oberflächenabdichtung vor, die sich im Wesentlichen durch die Beschaffenheit einer bestimmten Dichtungsschicht unterschieden. Alle drei Varianten sind rechtlich zulässig und sollen den DK III Bereich mit besonders hohem Gefährdungspotential vor Regenwasser schützen. Alle drei Varianten haben ein elektrisches Dichtungskontrollsystem mit vielen Sensoren, was im weniger gefährlichen DK II Bereich nicht vorgeschrieben ist.
Die Varianten 2 (Trisoplastmatte) und 3 (Bentonitmatte) werden seit wenigen Jahrzehnten verwendet, lassen sich schnell verarbeiten (abrollen) und sind etwa 10 cm dick. Die Variante 1 wird seit Jahrhunderten verwendet und soll als Tonschicht mit einer Mächtigkeit von 1/2 Meter eingebaut werden.
Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Ergänzung zur Beschlussvorlage der Verwaltung beantragt:
Die Gemeinde Hünxe regt an, aufgrund unzureichender Langzeiterfahrungen mit den Varianten 2 und 3, nur die Variante 1 zu genehmigen.
Der Verwaltungstext und auch die Ergänzung wurden vom Planungsausschuss mehrheitlich beschlossen.
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