Aktuelle Straßenreinigungssatzung für die Gemeinde Hünxe

Das Wetter ist zurzeit noch spätsommerlich, herrlich für Radtouren und Spaziergänge. Man kann kaum glauben, daß es in diesem Monat schon so aussehen könnte wie auf dem Bild. Dann stellt sich die Frage, wer wann wo die Straßen und Wege zu räumen hat.

Grundsätzlich ist es der Grundstückseigentümer und bei öffentlichen Straßen der Straßenbaulastträger (hier meist die Gemeinde Hünxe). Fast alle Kommunen reichen diese Pflicht jedoch per Satzung weiter an die privaten Anlieger der Straße. In vielen Mietverträgen nehmen dann die Eigentümer auch ihre Mieter in die Verantwortung. Diese Pflicht sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn bei Unfällen, die auf schuldhaftes Fehlverhalten zurückzuführen sind, haftet der Verantwortliche zivilrechtlich in unbegrenzter Höhe.

Einzelheiten über die Streu- und Räumpflichten finden Sie in der Satzung des Jahres 1993, die Sie in dieser pdf Datei nachlesen können:

Straßenreinigungssatzung(1)

Seit dem 1. Januar 2011 gilt die Änderungssatzung im Bereich der Gemeinde Hünxe. Geändert wurde das Straßenverzeichnis. Es listet die Straßen auf, für deren Fahrbahnreinigung die Gemeinde Hünxe zuständig ist. Dies sind im Wesentlichen Straßen mit Schulbusverkehr, Durchgangsstraßen und Straßen in Gewerbegebieten. Für die Räumung und Reinigung aller anderen Straßen sind die Anlieger zuständig. Gehwege müssen überall von den Anliegern geräumt und gestreut werden. Die neue Straßenliste (Stand 01.01.2011) finden Sie hier als pdf Datei:

Aenderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung(1)

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